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MPU HilfeMPU Cannabis
Sobald ein Autofahrer oder jede andere Person dabei erwischt wird, Cannabis zu konsumieren oder auch nur zu besitzen, wird die Führerscheinstelle informiert. Ihre Aufgabe ist es nun, zu überprüfen, ob die betreffende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Denn wer Cannabis konsumiert oder besitzt, wird zunächst einmal als Gefährdung im Straßenverkehr angesehen, die Führerscheinstelle wird demzufolge eine „MPU Cannabis" anordnen.Da es sich bei Cannabis oder THC jedoch um so genannte weiche Drogen handelt, muss der Führerschein nicht sofort entzogen werden. Es können Ausnahmen gelten. Die „MPU Cannabis" muss aber in jedem Fall durchgeführt werden. Wird eine MPU aufgrund von Drogen angeordnet, ist es verpflichtend, dass der betroffene Autofahrer nachweist, dass er seit mindestens zwölf Monaten keine Drogen mehr konsumiert hat. Damit ist auch der größte Unterschied zur „MPU Alkohol" bereits deutlich geworden.
Doch genauso, wie bei jeder anderen MPU spielt die Beurteilung des Gutachters, mit dem ein psychologisches Gespräch geführt wird, eine entscheidende Rolle für den positiven Abschluss der Untersuchungen. Der Gutachter muss dabei herausfinden, ob der betreffende Autofahrer bereits süchtig ist oder ob er die Drogen nur einmalig genommen hat. Des Weiteren ist es wichtig, die allgemeine Einstellung den Drogen gegenüber herauszufinden. Nur dann, wenn der Gutachter hierfür eine positive Prognose stellen kann, gilt die „MPU Cannabis" als bestanden. Die MPU selbst ist dabei die Grundvoraussetzung, um einen entzogenen Führerschein wieder zu erhalten oder einen noch nicht eingezogenen Führerschein behalten zu können.