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MPU HilfeFührerscheinverlust
Gerade in Zeiten, in denen das eigene Auto unverzichtbar geworden ist, um die Arbeitsstelle zu erreichen, kann der Führerscheinverlust das finanzielle Aus bedeuten. Doch um sich vor diesem Verlust zu schützen, muss man natürlich zunächst einmal die gesetzlichen Regelungen kennen. Denn so einfach wird der Führerschein nicht abgenommen. Ein Fahrverbot wird beispielsweise ausgesprochen, wenn sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen bestanden. Das Fahrverbot kann jedoch so gelegt werden, dass es in die Urlaubszeit fällt, sofern nachgewiesen werden kann, dass der Führerschein zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt wird.Anders sieht es dagegen aus, wenn es sich nicht nur um ein Fahrverbot, sondern um einen Führerscheinentzug handelt. In diesem Fall kann keine Aufschiebung gewährt werden, der Führerscheinverlust ist gegeben. Die Fahrerlaubnis muss dann bei der zuständigen Behörde abgegeben werden, wo sie ungültig gemacht wird. Anschließend gelten Sperrfristen, während derer der Führerschein nicht zurück erlangt werden kann.
Sind die Sperrfristen abgelaufen, kann erneut ein Führerschein beantragt werden. Hierfür ist es aber in der Regel erforderlich ein positives MPU Gutachten vorzulegen. Da der Führerscheinverlust häufig aufgrund alkoholisierter Fahrten entsteht, wird für die MPU auch verlangt, die Leberwerte der vergangenen Monate nachzuweisen. Nur wenn hieraus ersichtlich wird, dass abstinent gelebt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass ein positives Gutachten erstellt und der Führerschein zurück gegeben werden kann. Es sind also ganz bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um den Verlust der Fahrerlaubnis wieder rückgängig machen zu können und diese sind meist erst nach Monaten oder Jahren möglich.