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Allgemeines zur MPU

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Führerscheinentzug MPU

Das Schlimmste, was einem berufstätigen Menschen heute passieren kann, ist wohl der Führerscheinentzug. Doch leider kommt es immer wieder dazu, vor allem dann, wenn unter dem Einfluss von Alkohol ein Fahrzeug geführt wird. Der Führerscheinentzug darf jedoch nicht gleichgesetzt werden mit dem Fahrverbot. Denn letzteres gilt nur für einen begrenzten Zeitraum und der Führerschein wird nach Ablauf des Fahrverbotes automatisch zurück gegeben.

Wenn jedoch ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgte, bedingt dieser eine MPU. Grundsätzlich ist beim „Führerscheinentzug MPU" absolute Pflicht. Denn alkoholisiertes Fahren ist kein Kavaliersdelikt, vielmehr bringen die betreffenden Fahrer sich und Andere in große Gefahr. Die MPU, die allgemein besser bekannt ist als Idiotentest, kann jedoch erst dann durchgeführt werden, wenn die Sperrfristen abgelaufen sind. Je nach Schwere des Delikts wird eine Sperrfrist von mehreren Monaten oder Jahren, in seltenen Fällen auch lebenslang, ausgesprochen. Frühestens drei Monate vor deren Ablauf kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Dabei wird darauf hingewiesen, dass nach dem „Führerscheinentzug MPU" zwingend erforderlich ist, um die Fahrerlaubnis erneut ausgestellt zu bekommen. Das Gutachten muss positiv ausfallen, es muss daraus hervorgehen, dass der Fahrer seinen Fehler einsieht und dass nicht damit zu rechnen ist, dass noch einmal unter Alkoholeinfluss gefahren wird. Ebenfalls muss oftmals anhand medizinischer Befunde nachgewiesen werden, dass in den letzten sechs bis zwölf Monaten kein Alkohol konsumiert wurde, bzw. dies nur in vertretbaren Mengen erfolgte. Lag eine Abhängigkeit vor, ist auch ein Entzug notwendig, sowie eine sich daran anschließende Therapie.