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MPU HilfeMPU Alkohol
Sobald ein Autofahrer bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wird, kann dies harte Konsequenzen mit sich bringen. Ab einem gemessenen Promillewert von 1,6 wird der Führerschein entzogen. Um diesen wieder zu erhalten, muss eine „MPU Alkohol" durchgeführt werden. Hierbei ist es erforderlich, dass der Gutachter, der diese durchführt, den Betroffenen nach seinem Verhältnis zum Alkohol im Allgemeinen befragt. Es geht vor allen Dingen darum, warum getrunken wurde und welche Alkoholika getrunken wurden.Nur wenn diese Fragen bei der „MPU Alkohol" hinreichend beantwortet wurden, kann von einem positiven Ausgang der Untersuchung ausgegangen werden. Natürlich sieht das Gesetz vor, dass der Gutachter auch eine positive Prognose geben kann. Denn erst wenn klar ist, dass der Betroffene sich künftig nicht mehr unter Alkoholeinfluss hinters Steuer setzen wird, kann der Führerschein erneut erteilt werden. Zudem wird überprüft, ob lediglich ein „schlechter" Tag vorlag, als es zur Trunkenheitsfahrt kam oder ob aus Abhängigkeit getrunken wurde.
In letzterem Fall muss für das Bestehen der MPU (MPU Alkohol) nachgewiesen werden, dass kein Alkohol mehr getrunken wird. Dies erfolgt mit Hilfe ärztlicher Atteste, die die Leberwerte untersuchen. Mindestens für die letzten zwölf Monate müssen die Unterlagen eingereicht werden, wenn eine Abhängigkeit vom Alkohol bestand, bei anderen Betroffenen müssen die Nachweise über sechs Monate erbracht werden. Können diese Unterlagen bereits bei der ersten „MPU Alkohol" eingereicht werden, wird der Führerschein in der Regel auch sofort wieder ausgegeben.