Callback
Unter der kostenlosen Service- Hotline 0800 - 23 22 111 können Sie uns erreichen und sich unverbindlich über unsere Angebote informieren. Sie wünschen weitere Informationen und wollen zurückgerufen werden?
MPU HilfeAktuelle Situation
Auch wir können keine wirklich befriedigende Antwort auf die Frage ... "wie sicher ist denn nun der EU-Führerschein" geben. Dennoch möchten wir versuchen, Ihnen beim Verständnis dieser überaus komplizierten Materie eine Hilfestellung zu geben.
Zunächst einmal: "Recht" ist nie eindimensional, sondern wird ausgelegt, interpretiert und die Rechtssprechung ist naturgemäß Veränderungen unterworfen. Ein für den juristischen Laien eindeutig erscheinender Gesetzestext, vermag im Gesamtzusammenhang völlig andere Interpretationsmöglichkeiten denkbar erscheinen zu lassen. Daher kann es durchaus vorkommen, dass Juristen in einer Sache zu konträren Auslegungen kommen, wie beim Thema "EU-Führerschein".
Weiterhin sollte bedacht werden: Spricht der Europäische Gerichtshof beispielsweise Recht in der Sache "Kapper" oder der Sache "Halbritter", so entfalten diese Urteile keine Bindungswirkung für alle anderen, also die Schmidt, Meier und Schulzes. Allenfalls kann hier von einer so genannten "präjudizierenden Wirkung" ausgegangen werden, was für deutsche Gerichte also sinngemäß bedeutet: Wir nehmen es zur Kenntnis, prüfen aber den konkreten Einzelfall jeweils neu.
Aber zurück zur Ausgangsfrage ... wie sicher ist er denn nun der EG-Führerschein?
Die Antwort, gegeben nach bestem Wissen und Gewissen, kann nur lauten:
- Es ist nach wie vor möglich, einen EG-Führerschein zu erwerben. Sofern Ihre Sperrfrist abgelaufen ist, machen Sie sich nicht aufgrund "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" strafbar.
- Die Chance, dass Sie die nächsten Monate oder Jahre damit unbeanstandet durch Deutschland fahren werden, ist eher als gering einzustufen.
- Sind Sie in Deutschland MPU-pflichtig, wird man Ihnen voraussichtlich die Nutzung des EU-Führerscheines untersagen (juristisch greift hier das "Fortwirkungsargument", Ungeeignetheit dauert an, wirkt fort)
- Tatsache ist, dass die 3. EU-Führerschein-Richtlinie seit Januar 2007 in Deutschland zur Anwendung gelangt. Ob dies rechtens ist, wird die nähere Zukunft zeigen. Damit werden EG-Führerscheine nicht mehr anerkannt, wenn in Deutschland eine Maßnahme der Sperre oder des Entzuges der Fahrerlaubnis greift.
- Es werden inzwischen auch EG-Führerscheine "auf dem kleinen Dienstweg" wieder einkassiert, wenn offenkundig gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen wurde. Und dass es sich in 99% aller Fälle um Scheinwohnsitze, ohne tatsächliche Bindungen an den Ausstellerstaat handelt, dürfte ein offenes Geheimnis sein. (hier greift juristisch das "Rechtsmissbrauchsargument").
Erwerb und Gebrauch eines EG-Führerscheines sind zwar noch möglich, wir empfehlen diesen Weg aber nicht mehr, da diese Lösung aller Wahrscheinlichkeit nach, Ihr Problem bestenfalls aufschiebt. Sie sollten Ihre Energie und Ihre finanziellen Mittel besser in eine Lösung investieren, die von Dauer ist.
Sollten Sie es dennoch wünschen, organisieren wir für Sie =NICHT MEHR MÖGLICH, DA NICHT GESTZESKONFORM= , näheres dazu im Kapitel "Umschreibung".